Notendschalter müssen gemäß DIN EN 81-20/50 vorhanden sein. Nach DIN
EN 81-50 muss im Bereich der Kolbenstellung, die dem oberen Fahrbahnende
der Aufzugskabine entspricht, ein Notendschalter vorhanden sein und folgenden
Anforderungen entsprechen:
• Unverzüglich nach dem Durchfahren der oberen Endhaltestelle muss der
Notendschalter ansprechen, ohne jedoch den Normalbetrieb der
Aufzugsanlage zu
stören.
• Der Notendschalter muss wirksam werden, bevor der Kolben den
gedämpften Anschlag (12.2.3) berührt.
Der Notendschalter muss über den kompletten Bereich des gedämpften
Anschlages geschaltet bleiben.
Der Notendschalter kann wahlweise im Set oder einzeln aus
folgenden Teilen bestellt werden:
• Schaltkurve, wirksame Länge = 750 mm
• Schaltkurvenbefestigung
• Notendschalter mit Gummirolle
• flexibles Schienenbefestigungsset für die Anbringung des
Notendschalter (gerade oder im 90°-Winkel zu montieren)
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