Grundlage für die Entwicklung der Lastschlaufen und für den Nachweis der geforderten Sicherheiten ist die Richtlinie 2006/42/EG [4] , EG-Maschinenrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006. Alle Lastschlaufen verfügen über eine fest verbundene, gegen Losdrehen gesicherte, Seilschlaufe.

 

Nachweise für Beton und Stahl

Um für die genannten Produkte ein schlüssiges Sicherheitskonzept nachzuweisen, reicht ein rechnerischer Nachweis der metallischen Sicherheiten nicht aus. Viele im Markt verfügbare Befestigungspunkte liefern aber genau nur diese Nachweise und hören beim Übergang zum Betonbauwerk auf. Oftmals ist aber gerade die Verankerung im Beton der kritische Punkt. Hier gilt es, zwei Normenwelten zusammenzuführen, und die geforderten globalen Sicherheiten nachzuweisen. In allen Fällen wurde dies bei den Pfeifer-Produkten über bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsmittel sichergestellt.

1-5 von 5 Ergebnissen