Bestimmung der notwendigen Leiterlänge

 

In der DIN EN 81-20, Anhang F, Leiter für den Zugang zur Schachtgrube, werden unter F.1 die Arten von Schachtgrubenleitern beschrieben. Das Leiterprogramm von Stingl umfasst alle unter F.1 beschriebenen Arten. Grundsätzlich muss eine Leiter dauerhaft in der Schachtgrube vorhanden sein, damit sie nicht aus dem Schacht entfernt oder für andere Zwecke eingesetzt werden kann.

Die Leiterlänge muss so gewählt werden, dass in der Aufstellposition das obere Leiterende oder andere geeignete Haltegriffe in vertikaler Richtung gemessen bis mindestens 1,10 m über die Schachttürschwelle hinaus reichen. Im nachfolgenden Link finden sie im Datenblatt zu den beweglichen Schachtgrubenleitern nach Typ 2, Typ 3a, 3b und Typ 4 der DIN EN 81-20, diverse Angaben wie u.a. die max. Schachtgrubentiefe bei 3 unterschiedlichen Anlegewinkeln, um die notwendige Leiterlänge zur Erfüllung des Leiterüberstandes von mindestens 1,10 m bestimmen zu können.

Datenblatt