Notendschalter müssen gemäß DIN EN 81-20/50 vorhanden sein. Nach DIN EN 81-50 muss im Bereich der Kolbenstellung, die dem oberen Fahrbahnende der Aufzugskabine entspricht, ein Notendschalter vorhanden sein und folgenden Anforderungen entsprechen:

 

• Unverzüglich nach dem Durchfahren der oberen Endhaltestelle muss der Notendschalter ansprechen, ohne jedoch den Normalbetrieb der Aufzugsanlage zu

stören.

• Der Notendschalter muss wirksam werden, bevor der Kolben den gedämpften Anschlag (12.2.3) berührt.

 

Der Notendschalter muss über den kompletten Bereich des gedämpften Anschlages geschaltet bleiben.

 

Der Notendschalter kann wahlweise im Set oder einzeln aus folgenden Teilen bestellt werden:

 

• Schaltkurve, wirksame Länge = 750 mm

• Schaltkurvenbefestigung

• Notendschalter mit Gummirolle

• flexibles Schienenbefestigungsset für die Anbringung des Notendschalter (gerade oder im 90°-Winkel zu montieren)

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Notendschalter mit Schaltkurve
3,10 € / Satz
zzgl. 19,00% MwSt.
8 Varianten