Grundlage für die Entwicklung der Anschlagpunkte und für den Nachweis der geforderten Sicherheiten ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006.. Die Anschlagpunkte dienen zur temporären Belastung durch angehängte Aufzugkabinen oder anderen Gegenständen bei Montage- und Wartungsarbeiten. Alle Lastschlaufen verfügen über eine fest verbundene, gegen Losdrehen gesicherte, Seilschlaufe. Diverse Aufzugsmontageanker verfügen über eine TÜV-Prüfung. Zur Lastöse liegt eine bauaufsichtliche Zulassung vor.

 

Nachweise für Beton und Stahl

Um für die genannten Produkte ein schlüssiges Sicherheitskonzept nachzuweisen, reicht ein rechnerischer Nachweis der metallischen Sicherheiten nicht aus. Viele im Markt verfügbare Befestigungspunkte liefern aber genau nur diese Nachweise und hören beim Übergang zum Betonbauwerk auf. Oftmals ist aber gerade die Verankerung im Beton der kritische Punkt. Hier gilt es, zwei Normenwelten zusammenzuführen, und die geforderten globalen Sicherheiten nachzuweisen. In allen Fällen wurde dies bei den Pfeifer-Produkten über bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsmittel sichergestellt.