Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden die Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, finden Sie nachfolgend
unter I.. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden, die Verbraucher sind, finden Sie
nachfolgend unter II..

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stingl GmbH für den Online-Shop
für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
(Stand: 20.07.2025)

1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere
– auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen, soweit der Vertrag über unseren
Online-Shop https://shop.stinglonline.de/ geschlossen wird und Kunde Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verträge, die nicht über unseren Online-
Shop geschlossen werden, gelten separate Bedingungen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Kunden sind für uns unverbindlich, soweit wir deren Geltung nicht ausdrücklich
zugestimmt haben. Dies gilt auch wenn wir der Geltung von Geschäftsbedingungen
des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden
uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftlichkeit
in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein.
Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über
die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften,
soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich
ausgeschlossen werden.

2. Registrierung in unserem Online-Shop / Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten
2.1. Der Kunde kann in unserem Online-Shop Waren oder Dienstleistungen als registrierter
Benutzer oder als Gast bestellen. Als registrierter Benutzer kann der Kunde sich mit
seiner E-Mail-Adresse oder einem frei gewählten Benutzername und dem von ihm bei
Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der
Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung. Informationen zur Verarbeitung der
Kundendaten finden sich in unserer Datenschutzinformation.

2.2. Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die Nutzung seiner
Zugangsdaten durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere durch geeignete
Schutzmaßnahmen (z.B. Passwort-Härte, Passwörter auf seinen Rechnern,
Einbruchschutz) sicherstellen, dass kein unberechtigter Dritter mittels seiner
Zugangsdaten auf unseren Online-Shop zugreifen kann. Der Kunde wird uns
unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten
und/oder Kennwörter nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

2.3. Soweit sich die persönlichen bzw. unternehmerischen Angaben des Kunden ändern, ist
er selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach
Anmeldung unter „Anmelden“ vorgenommen werden.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad
offerendum) dar. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie in unseren
Kundeninformationen.

3.2. Bei Bestellungen über unseren Onlineshop liefern wir ausschließlich in das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland; dies gilt unabhängig davon, wo sich Ihr Sitz befindet.
Lieferungen an Adressen im Ausland müssen individuell vereinbart werden. Sofern Sie
Ihren Sitz in Deutschland haben, aber eine Auslandslieferung wünschen, kontaktieren
Sie uns, die Stingl GmbH, bitte individuell über vertrieb@stinglonline.de. Wenn Sie
Ihren Sitz im Ausland haben und eine Lieferung an eine deutsche oder ausländische
Adresse wünschen, können Sie Ihre Bestellungen aus dem Ausland bei der Stingl
Systems GmbH über export@stinglonline.de tätigen.

4. Lieferfristen / Selbstbelieferungsvorbehalt / Lieferhindernisse / Lieferverzug

4.1. Lieferfristen oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich etwaige
verbindliche Lieferfristen oder Termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den
Transporteur.

4.2. Unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung.

4.3. Schwerwiegende, unvorhersehbare und auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt
unvermeidbare Ereignisse wie insbesondere
- höhere Gewalt;
- nicht schuldhaft herbeigeführte Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder
terroristische Auseinandersetzungen, Meuterei, Blockade, Embargo,
Epidemien/Pandemien;
- von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung; oder
- nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets,

welche die Leistungsdurchführung (ganz oder teilweise, dauerhaft oder
vorübergehend) unmöglich machen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dies gilt auch,
soweit etwaige unserer Lieferanten und/oder Erfüllungsgehilfen von schwerwiegenden
Ereignissen betroffen sind und wir unsere Leistung aus diesem Grunde ganz oder
teilweise nicht erbringen können. In solchen Fällen verlängern sich etwaige
Lieferfristen in angemessenem Umfang. Die neue Lieferfrist wird dem Kunden bekannt
gegeben. Jede Partei hat die andere über den Eintritt und das Ende eines
schwerwiegenden Ereignisses unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung
des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

4.4. Die Einhaltung verbindlicher Lieferfristen oder -termine setzt voraus, dass der Kunde
allen ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß
nachkommt. Soweit dies nicht der Fall ist, verlängert sich die Lieferfrist um die durch
den Kunden verursachte Verzögerung.

4.5. Im Falle des Lieferverzugs kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen neben der Lieferung Ersatz des ihm nachweislich entstandenen
Verzögerungsschadens verlangen. Dieser Anspruch ist im Falle einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf 0,5 % des Warenwertes der betreffenden Lieferung pro
Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % des Warenwertes der betreffenden
Lieferung.

4.6. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen von ihm
gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziffer 11 geltend zu machen. Ebenfalls unberührt
bleiben unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere jene bei Ausschluss der
Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/oder Nacherfüllung).

5. Lieferung / Gefahrtragung / Abnahme / Annahmeverzug

5.1. Lieferungen erfolgen mangels anderweitiger Vereinbarung EXW ab unserem Lager in
Obersulm (Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine
etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an
einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen
(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung).

5.2. Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden versandt wird, erfolgt dies auf seine Gefahr.
Die Gefahr geht mit Verladung auf das Transportfahrzeug über. Soweit sich der
Transport aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen verzögert, geht die
Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung versandbereit ist und wir dies dem
Kunden angezeigt haben.

5.3. Teillieferungen und -leistungen durch uns sind unter Berücksichtigung unserer
Interessen zulässig, es sei denn sie sind für den Kunden unzumutbar. Unzumutbarkeit
liegt insbesondere vor, wenn dem Kunden durch die Teillieferung ein erheblicher
Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im
Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die
Lieferung der restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.

5.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen,
so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine
pauschale Entschädigung in Höhe von brutto EUR 2,50 pro Kalendertag und m²
Lagerplatz, beginnend mit der Lieferfrist oder mangels Lieferfrist mit Mitteilung der
Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere
gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene
Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende
Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns
überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale
entstanden ist.

5.5. Im Handelsverkehr gilt die Regelung des § 438 HGB zur Schadensanzeige gegenüber
dem Frachtführer. Der Kunde stellt uns unverzüglich eine Kopie der Anzeige zur
Verfügung.

6. Preise / Rechnungstellung

6.1. Maßgebend sind unsere in Euro angegebenen Preise, zuzüglich der jeweils gültigen
Umsatzsteuer, Verpackung, sonstiger Steuern, etwaiger Transportkosten und
Transportversicherung, Zöllen, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben ab
unserem Lager.

6.2. Ohne abweichende Vereinbarung, sind unsere bei Vertragsschluss bzw. bei Abruf
angegebenen Preise maßgebend.

6.3. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder elektronisch
per E-Mail erfolgen. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die
von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Eine Änderung der für den
elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde uns
unverzüglich mitteilen.

7. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Aufrechnung und Zurückbehaltung

7.1. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung ist
spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und
Leistungserbringung zu bezahlen.

7.2. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt,
eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder eine Anzahlung
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der
Auftragsbestätigung.

7.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während
des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir
behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§§
352, 353 HGB) unberührt.

7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges steht uns zudem eine Pauschale in Höhe von 40 € zu.
Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der
Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

7.5. Soweit der Kunde mit unserer Zustimmung zur Zahlung in einer Fremdwährung
berechtigt ist, gilt für die Umrechnung in Euro der Kurs der jeweiligen Fremdwährung
am Tag des Zahlungseingangs bei uns.

7.6. Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet
und gilt als sicherungshalber geleistet. Mit Einlösung des Wechsels oder Schecks im
Zusammenhang stehende Kosten gehen zulasten des Kunden.

7.7. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder
erkennbar wird, welche geeignet ist die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden
gegenüber uns zu gefährden. Erfolgt nach Setzung einer angemessenen Frist weder
Zahlung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung, so können wir nach erfolglosem Ablauf
der Frist vom Vertrag zurücktreten und für zukünftige Lieferungen Vorkasse verlangen.

7.8. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder dem
Kunden Mängelrechte zustehen.

8. Verkehrsfähigkeit der Ware und Schutzrechte Dritter bei Exportlieferungen

Der Kunde ist bei Versendungskäufen/Exportlieferungen dafür verantwortlich, dass die
Ware einschließlich der Verpackung und Kennzeichnung im Importland verkehrsfähig
ist und keine Schutzrechte Dritter verletzt. Eine rechtliche Prüfung durch uns erfolgt
nicht. Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter im Importland, stellt der Kunde uns von
etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung aller uns aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt
sichert zudem etwaige anerkannte oder kausale Saldoforderungen aus
Kontokorrentverhältnissen.

9.2. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner Entgeltforderung in Verzug gerät, haben wir
das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die bei der Rücknahme anfallenden
Transportkosten trägt der Kunde. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware,
stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware
dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit den bestehenden
Verbindlichkeiten des Kunden verrechnet. Zudem sind wir berechtigt, einen
angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abzuziehen.

9.3. Die Verarbeitung oder Umbildung (nachfolgend insgesamt: „Verarbeitung“) der
Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller und in unserem Auftrag, ohne dass uns
Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch
Verarbeitung entstehenden neuen Ware zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und
Grad der Verarbeitung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden
Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Ware zu, im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.

9.4. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch
Verarbeitung das (Mit-)Eigentum an unserer Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er uns
hiermit bereits das (Mit-)Eigentum an der neuen Ware und verwahrt diese für uns. Wir
nehmen die Übertragung des Eigentums bereits hiermit an. Etwaige
Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung bereits hiermit an.

9.5. Für den Fall, dass die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Waren
verbunden, untrennbar vermischt oder vermengt wird (nachfolgend insgesamt:
„Verbindung“), überträgt der Kunde uns hiermit seine (Mit-)Eigentumsrechte an der
verbundenen neuen Ware im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert
der anderen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung und verwahrt diese
dann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Kunde hiermit
an uns ab. Soweit die Vorbehaltsware mit beweglichen Waren eines Dritten dergestalt
verbunden wird, dass die Ware des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, tritt der
Kunde hiermit den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in Höhe
des Betrages zur Sicherung an uns ab, welcher dem Rechnungsbetrag der
Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen vorbezeichnete Abtretungen bereits hiermit an.

9.6. Die durch Verarbeitung oder Verbindung geschaffene neue Ware sowie die uns
zustehenden bzw. übertragenen Eigentumsrechte dienen in gleicher Weise der
Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware selbst. Die für Vorbehaltsware
geltenden Regelungen finden daher entsprechend Anwendung.

9.7. Der Kunde ist ermächtigt, die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Alle dem Kunden aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen, gleichgültig, ob diese vor oder nach der
Verarbeitung oder Verbindung entstehen, einschließlich aller Nebenrechte sowie
etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung tritt der Kunde hiermit an uns
ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits hiermit an. Für den Fall, dass die
Vorbehaltsware nur in unserem Miteigentum steht oder vom Kunden zusammen mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren – gleichgültig, in welchem Zustand – zu einem
Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung der Forderung nur in Höhe desjenigen
offenen Betrages, den wir dem Kunden für die Vorbehaltsware berechnet haben.

9.8. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder
einer neuen Ware in ein mit dem Nachkäufer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf,
tritt er uns bereits jetzt einen sich zu seinen Gunsten ergebenden, anerkannten oder
kausalen Saldo bis zur Höhe des Betrages ab, welcher dem Gesamtbetrag der in das
Kontokorrent eingestellten und uns nach dieser Ziffer 9 abzutretenden Forderungen
aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware entspricht. Die Abtretung nehmen wir
bereits hiermit an.

9.9. Der Kunde ist bis zum Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Unser Recht die Forderung
einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht selbst
einziehen oder die Einzugsermächtigung widerrufen, soweit der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

9.10. Der Kunde hat uns ferner jederzeit Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren sowie auf
unser Verlangen die Vorbehaltsware als unser (Mit-)Eigentum kenntlich zu machen
und uns in Bezug auf die Vorbehaltsware, deren Veräußerung und die infolgedessen
eingezogenen Forderungen, alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei
Zahlungsverzug hat der Kunden auf unser Verlangen den Forderungsübergang seinem
Nachkäufer anzuzeigen.

9.11. Für den Fall, dass der Kunde aus der Weiterveräußerung an einen Dritten Wechsel
oder Schecks erhält, tritt er die ihm zustehende Wechsel- oder Scheckforderung an
uns ab, und zwar in Höhe der uns abgetretenen Forderung aus der
Weiterveräußerung. Das Eigentum an der Wechsel- oder Scheckurkunde wird vom
Kunden auf uns übertragen. Die vorstehenden Abtretungen und Übertragungen
nehmen wir hiermit an. Der Kunde verwahrt die Urkunde für uns.

9.12. Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter auf die in unserem (Mit-)Eigentum stehende
Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unsere Rechte zu wahren
und uns derartige Zugriffe unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit wir Klage nach
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für diese Kosten.

9.13. Solange unser (Mit-)Eigentum an der gelieferten Vorbehaltsware besteht, ist diese vom
Kunden auf eigene Kosten in ausreichendem Maße gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden
Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Kunde hiermit zur
Sicherung unserer Ansprüche bis zur Höhe unserer offenen Forderung aus der
gelieferten Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

9.14. Wir sind verpflichtet, unsere Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 10 % übersteigen; uns obliegt die Wahl der freizugebenden Sicherheiten.

9.15. Soweit der Eigentumsvorbehalt oder anderweitige in dieser Ziffer 9 genannte
Sicherungsrechte aufgrund zwingender ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam
oder nicht durchsetzbar sein sollten, gilt eine dem Eigentumsvorbehalt oder dem
jeweiligen Sicherungsrecht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde hat
diesbezüglich an allen erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Begründung
und Erhaltung einer solchen Sicherheit erforderlich sind.

10. Mängelgewährleistung

10.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt
bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen
Verbraucher (§§ 474 ff. BGB, 445a, 327u BGB) sowie etwaig von uns oder
Drittherstellern abgegebene Garantien.

10.2. Wir stehen lediglich dafür ein, dass die Ware am Erfüllungsort in Obersulm,
Deutschland verkehrsfähig, frei von gewerblichen Schutzrechten und/oder
Urheberrechten Dritter ist. Erfährt der Kunde von Rechtsmängeln der gelieferten Ware
oder werden gegenüber ihm Ansprüche wegen der Verletzung gesetzlicher
Vorschriften oder wegen Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten Dritter erhoben,
hat er uns davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10.3. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen
und anderen, zum Einbau, zur Anbringung oder Installation oder sonstigen
Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar
vor dem Einbau, der Anbringung, Installation oder Verarbeitung zu erfolgen.

10.4. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche, Anzeige zu machen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Kunde die
ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, sind Mängelrechte
ausgeschlossen.

10.5. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer mangelfreien Ware. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im
Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die
Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu weigern, bleibt unberührt.

10.6. Wir sind berechtigt, eine etwaig geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu
machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch
berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzubehalten.

10.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht jedoch Ausbau und
Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls
können wir vom Kunden die aus einem, unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen
entstandenen Kosten, insbesondere Prüf- und Transportkosten, ersetzt verlangen, es
sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

10.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom
Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein
Rücktrittsrecht des Kunden.

10.9. Zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung ist der Kunde verpflichtet, uns
umgehend alle ihm zugänglichen Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von
Mängeln schließen lassen. Der Kunde hat uns bei etwaigen uns ggf. gesetzlich
obliegenden Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen und eine
Rückverfolgbarkeit der von ihm verkauften Ware sicherzustellen.

10.10. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind
ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein
Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die
Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).
Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und 12 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1. Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz,
arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie.

11.2. Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

11.3. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus
welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für die Einrede der Verjährung gemäß Ziffer 12.

12. Verjährung

12.1. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab
Lieferung der Ware. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die
Verjährung mit der Abnahme.

12.2. Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz bzw. Arglist, grober
Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den § 478, 479 BGB, den
Sondervorschriften der §§ 438 Nr. 1 und 2 BGB, §§ 444, 445b BGB oder bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.

13. Abtretungsverbot

Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde unserer
Zustimmung. Diese werden wir unter Berücksichtigung unserer Interessen und jener
des Kunden nicht unbillig verweigern. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt unberührt.

14. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

14.1. Erfüllungsort aller vertraglichen Pflichten ist Obersulm Deutschland.

14.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis und seiner Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten unser Sitz in
Obersulm Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer gemäß § 14 BGB ist.
Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der
Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche
Bestimmungen, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

14.3. Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags über
den Kauf von Waren, der zwischen uns, Stingl GmbH GmbH, Dimbacher Straße 25,
74182 Obersulm-Willsbach, und Ihnen über unseren Onlineshop abgeschlossen wird.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation unserer Waren auf unserer Internetseite https://shop.stinglonline.de/
stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Wie ein Vertrag zustande kommt,
entnehmen Sie bitte unseren Kundeninformationen.

2.2. Bei Bestellungen über unseren Onlineshop liefern wir ausschließlich in das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland; dies gilt unabhängig davon, wo sich Ihr Wohnsitz
befindet. Lieferungen an Adressen im Ausland müssen individuell vereinbart werden.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber eine Auslandslieferung
wünschen, kontaktieren Sie uns, die Stingl GmbH, bitte individuell über
vertrieb@stinglonline.de. Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben und eine Lieferung an
eine deutsche oder ausländische Adresse wünschen, können Sie Ihre Bestellungen
aus dem Ausland bei der Stingl Systems GmbH über export@stinglonline.de tätigen.

3. Unsere Haftung

Für unsere Waren bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern
nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist.

3.1. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter

Buchst. (a) und (b):
(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie
regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch
auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen,
das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.2. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

5. Verbraucherschlichtung

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen
wir nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.