Ausführung entsprechend EN 81-20 5.2.5.3.1.

Die Stingl-Schachtwandverkleidung nach EN 81-20 5.2.5.3.1 besteht aus schwer entflammbaren Hartschaumplatten (Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B1 schwer entflammbar) in zwei Plattenstärken 60 und 100 mm, mit jeweils einer Abmessung von (LxB) 1250 x 600 mm. Die Platten können mit einem geeigneten Messer/Säge vor Ort auf das gewünschte Maß zugeschnitten werden. Wahlweise werden die Hartschaumplatten mit passenden Putzdübeln oder mit einem Fassadenkleber (Baustoffklasse B1 schwer entflammbar) an der Schachtwand einfach und schnell fixiert.

 

Der horizontale Abstand zwischen der inneren Schachtwand und der Schwelle darf über die gesamte Schachthöhe 0,15 m nicht überschreiten . Der obere angegebene Abstand darf auf max. 0,20 m vergrößert werden, wenn die Höhe 0,50 m nicht überschritten wird. Zwischen zwei aufeinander folgende Schachttüren darf sich nicht mehr als eine Aussparung befinden.

 

                                                         

 

 

Zur Berechnung der Anzahl von Hartschaumplatten, Putzdübel und Klebeschaum benützen Sie bitte die unten aufgeführte Excel Tabelle.

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